Rabatt-Rechner: Rabatt in Prozent und Preis nach Rabatt berechnen

Aktualisiert am 29. September 2026 von der Redaktion von Proposal Expert

Rabattbetrag und Preis nach Rabatt, oder zurück zum Preis vor dem Rabatt

Rabatt berechnen Sie, indem Sie den Preis mit dem Rabattsatz multiplizieren, durch 100 teilen und das Ergebnis vom Preis abziehen. Der Rabatt-Rechner übernimmt das für Sie. Geben Sie Preis und Rabatt in Prozent ein, dann sehen Sie den Rabattbetrag und den Preis nach Rabatt. Kennen Sie nur den reduzierten Preis, rechnet der zweite Modus auf den ursprünglichen Preis zurück. Darunter lesen Sie, wie sich Rabatt und Skonto unterscheiden, wie ein Rabatt ins Angebot gehört und was § 11 PAngV bei Preisermäßigungen gegenüber Verbrauchern verlangt.

Wie berechnet man einen Rabatt in Prozent?

Rabattbetrag = Preis × Rabatt ÷ 100. Preis nach Rabatt = Preis × (1 − Rabatt ÷ 100). Ursprünglicher Preis = Preis nach Rabatt ÷ (1 − Rabatt ÷ 100).

Wenn Sie Prozent Rabatt berechnen, arbeiten Sie am schnellsten mit einem Faktor. Bei 15 % Rabatt zahlt der Kunde 85 % des Preises, der Faktor ist also 0,85. Die Differenz zwischen altem und neuem Preis ist der Rabattbetrag. Rückwärts teilen Sie den reduzierten Preis durch denselben Faktor. Schlagen Sie dagegen 15 % auf den reduzierten Preis auf, liegen Sie zu niedrig, weil der Rabatt vom höheren Ausgangspreis abgezogen wurde.

Wie sieht ein Beispiel mit 15 % Rabatt aus?

Ein IT-Dienstleister bietet einem Geschäftskunden eine Schulung zum Listenpreis von 1.500,00 € netto an und gewährt 15 % Rabatt, weil der Kunde drei Termine auf einmal bucht. Der Rechner multipliziert 1.500,00 € mit 0,15 und zieht diesen Betrag vom Listenpreis ab. Rabattbetrag und Preis nach Rabatt sehen Sie in der Tabelle. Die MwSt berechnen Sie anschließend auf den Preis nach Rabatt.

Preis vor Rabatt1.500,00 €
Rabatt 15%225,00 €
Preis nach Rabatt1.275,00 €

Wie rechnet man einen Rabatt rückwärts aus?

Kennen Sie nur den reduzierten Preis und den Rabattsatz, teilen Sie den reduzierten Preis durch 1 minus Rabattsatz geteilt durch 100. Bei 15 % Rabatt teilen Sie also durch 0,85. Ein Artikel für 68,00 € nach 15 % Rabatt kostete vorher 80,00 €, denn 68,00 € ÷ 0,85 = 80,00 €. Der häufigste Fehler ist, 15 % auf den reduzierten Preis aufzuschlagen. Das ergibt 68,00 € × 1,15 = 78,20 € und damit 1,80 € zu wenig, weil der Rabatt von 80,00 € berechnet wurde und nicht von 68,00 €. Kennen Sie beide Preise, können Sie den Rabatt in Prozent so ausrechnen:

Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?

Ein Rabatt senkt den Preis schon beim Vertragsschluss, etwa als Mengenrabatt, Treuerabatt oder Projektrabatt. Er steht direkt im Angebot und in der Rechnung. Skonto ist ein Abzug, den der Kunde nur nutzen darf, wenn er innerhalb einer Frist zahlt, zum Beispiel „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Skonto berechnen Sie wie einen Rabatt: Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Bei einer Rechnung über 2.380,00 € brutto sind 2 % Skonto 47,60 €, der Kunde überweist dann 2.332,40 €. Umsatzsteuerlich hat das Folgen:

Wie weist man einen Rabatt im Angebot aus?

Im Angebot ist ein Rabatt am klarsten, wenn der Kunde Listenpreis, Rabatt und Nettosumme getrennt sieht. So erkennt er, was die Leistung regulär kostet und was er spart. Prüfen Sie vorher Ihre Marge, denn der gesamte Rabatt geht vom Gewinn ab. Bei einer Marge von 30 % kosten 15 % Rabatt die Hälfte Ihres Gewinns. Richtet sich das Angebot an Verbraucher, müssen Sie nach § 3 Abs. 1 PAngV den Gesamtpreis angeben, also den Preis einschließlich Umsatzsteuer (§ 2 Nr. 3 PAngV). So bauen Sie die Preistabelle auf:

Zieht man den Rabatt vor oder nach der MwSt ab?

Den Rabatt ziehen Sie vom Nettobetrag ab und berechnen die MwSt auf den Betrag, der übrig bleibt. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt, also nach allem, was Sie für die Leistung erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 Abs. 1 UStG). Bei einem Rabatt in Prozent ist die Reihenfolge für das Ergebnis egal. 15 % Rabatt auf den Bruttopreis ergeben denselben Endbetrag wie 15 % Rabatt auf den Nettopreis mit anschließend 19 % MwSt. Bei einem festen Rabattbetrag ist das anders:

Wie berechnet man Rabatt auf Rabatt?

Zwei Rabatte nacheinander dürfen Sie nicht einfach addieren. Der zweite Rabatt bezieht sich auf den Preis, der nach dem ersten übrig bleibt. Bekommt ein Artikel für 100,00 € erst 20 % und dann noch einmal 10 % Rabatt, kostet er zuerst 80,00 € und danach 72,00 €. Der Gesamtrabatt beträgt also 28 % und nicht 30 %. In einem Schritt rechnen Sie das mit den Faktoren: 0,80 × 0,90 = 0,72. Die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle. Gewähren Sie im Angebot einen Projektrabatt zusätzlich zu einem Mengenrabatt, nennen Sie in der Rabattzeile den gesamten Rabattbetrag, damit der Kunde nicht selbst rechnen muss.

Was verlangt § 11 PAngV bei Preisermäßigungen?

Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, muss gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (§ 11 Abs. 1 PAngV). Werben Sie also für eine Ware mit einem durchgestrichenen Preis oder mit „15 % reduziert“, muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage dabeistehen. Die PAngV regelt Preisangaben von Unternehmern gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 1 PAngV). Ein Angebot an Geschäftskunden fällt deshalb nicht darunter. Weitere Punkte aus dem Gesetz:

Wie übernehmen Sie den Preis nach Rabatt in ein Angebot?

Der letzte Schritt ist, den Preis nach Rabatt in ein Angebot zu übernehmen. Tragen Sie den Listenpreis ein, darunter die Rabattzeile mit Prozentsatz und Betrag, dann Nettosumme, MwSt und Gesamtbetrag. Prüfen Sie, ob die Nettosumme dem Preis nach Rabatt aus dem Rechner entspricht. Die Preistabelle in Proposal Expert berechnet MwSt und Summen, auch die MwSt je Position. Im kostenlosen Plan erstellen Sie drei Angebote und nutzen drei digitale Unterschriften pro Monat.

Häufige Fragen

Wie viel sind 20 % Rabatt auf 50 €?

Der Rabatt beträgt 10,00 €, denn 50,00 € × 20 ÷ 100 = 10,00 €. Sie zahlen also 40,00 €. In einem Schritt geht es mit 50,00 € × 0,80 = 40,00 €.

Wie kann man Skonto berechnen?

Multiplizieren Sie den Rechnungsbetrag mit dem Skontosatz und teilen Sie durch 100. Bei 3 % Skonto auf 1.190,00 € sind das 35,70 €, zu überweisen sind dann 1.154,30 €. Den Abzug darf der Kunde nur nutzen, wenn er innerhalb der vereinbarten Frist zahlt.

Wie kann ich den Rabatt ausrechnen, wenn ich beide Preise kenne?

Ziehen Sie den neuen Preis vom alten ab, teilen Sie die Differenz durch den alten Preis und multiplizieren Sie mit 100. Sinkt ein Preis von 60,00 € auf 45,00 €, sind das 15,00 € ÷ 60,00 € × 100 = 25 % Rabatt.

Sind 10 % plus 10 % Rabatt dasselbe wie 20 %?

Nein. Nach dem ersten Rabatt zahlen Sie 90 %, und der zweite Rabatt bezieht sich auf diesen niedrigeren Betrag. Zusammen zahlen Sie 0,90 × 0,90 = 81 % des Preises, der Gesamtrabatt beträgt also 19 %.

Gilt die 30-Tage-Regel auch für Angebote an Geschäftskunden?

Nein. Die PAngV regelt Preisangaben gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 1 PAngV), und § 11 PAngV verlangt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nur gegenüber Verbrauchern. Für die Rechnung an Geschäftskunden gilt aber das Umsatzsteuergesetz: Eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, etwa ein Skonto, muss darauf stehen, wenn sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.

Quellen

  1. § 11 PAngV, zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren
  2. § 1 PAngV, Anwendungsbereich
  3. § 2 PAngV, Begriffsbestimmungen
  4. § 3 PAngV, Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
  5. § 10 UStG, Bemessungsgrundlage
  6. § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
  7. § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage

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