Skonto berechnen: Skonto-Rechner für Skontobetrag und Zahlbetrag

Aktualisiert am 30. September 2026 von der Redaktion von Proposal Expert

Skontobetrag und Zahlbetrag aus Rechnungsbetrag und Skontosatz, mit Skontoklausel und Jahreszins

Skonto berechnen Sie, indem Sie den Rechnungsbetrag mit dem Skontosatz multiplizieren und durch 100 teilen. Zieht der Kunde diesen Skontobetrag ab, bleibt der Zahlbetrag, den er innerhalb der Skontofrist überweist. Der Skonto-Rechner zeigt Ihnen beide Werte für jeden Rechnungsbetrag und Skontosatz. Darunter lesen Sie, wie eine Skontoklausel im Angebot aussieht, welchem Jahreszins ein nicht genutztes Skonto entspricht und warum Sie bei Skonto nach § 17 UStG die Umsatzsteuer berichtigen.

Wie berechnet man Skonto?

Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Zahlbetrag = Rechnungsbetrag × (1 − Skontosatz ÷ 100).

Bei 2 % Skonto zahlt der Kunde 98 % des Rechnungsbetrags, der Faktor ist also 0,98. Bei 3 % Skonto ist er 0,97. Gerechnet wird in der Praxis meist vom Bruttobetrag, denn den überweist der Kunde. Rückwärts kommen Sie vom Zahlbetrag zum Rechnungsbetrag, indem Sie durch denselben Faktor teilen: 980,00 € ÷ 0,98 = 1.000,00 €.

Wie sieht ein Beispiel mit 2 % Skonto aus?

Ein Elektrobetrieb berechnet einem Gewerbekunden die Installation einer Wallbox mit 2.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 2.380,00 € brutto, zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Der Rechner multipliziert 2.380,00 € mit 0,02. Den Skontobetrag und den Zahlbetrag bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen sehen Sie in der Tabelle. Zahlt der Kunde erst nach Ablauf der Skontofrist, überweist er die vollen 2.380,00 €.

Rechnungsbetrag2.380,00 €
Skonto 2%47,60 €
Zahlbetrag2.332,40 €

Was bedeutet „14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto“?

Die typische Klausel lautet „zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto“. Sie enthält drei Angaben: den Skontosatz von 2 %, die Skontofrist von 14 Tagen und das Zahlungsziel von 30 Tagen. „Netto“ heißt hier ohne Abzug und hat nichts mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer zu tun. Zahlt der Kunde innerhalb der Skontofrist, darf er 2 % vom Rechnungsbetrag abziehen. Zahlt er später, schuldet er bis zum Ende des Zahlungsziels den vollen Betrag. Schreiben Sie dazu, ab wann die Fristen laufen und ob der Zahlungseingang oder die Überweisung zählt. Beim Zahlungsziel gibt es eine Grenze. Eine Vereinbarung, nach der Sie Ihr Geld erst mehr als 60 Tage nach Empfang der Leistung verlangen können, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und für Sie als Gläubiger nicht grob unbillig ist. Geht die Rechnung erst nach der Leistung zu, zählt ihr Zugang (§ 271a Abs. 1 BGB). Für öffentliche Auftraggeber gelten strengere Grenzen (§ 271a Abs. 2 BGB), und wenn ein Verbraucher zahlt, gilt die Regel nicht (§ 271a Abs. 5 Nr. 2 BGB). Bewährte Formulierungen:

Welchem Jahreszins entspricht Skonto?

Skonto ist ein Preis für Zeit. Wer bei „14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto“ erst am 30. Tag zahlt, behält den Zahlbetrag 16 Tage länger und bezahlt dafür 2 % des Rechnungsbetrags. Aufs Jahr hochgerechnet ist das ein sehr teurer Kredit. Die übliche Formel für den effektiven Jahreszins lautet Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100. Sie rechnet mit dem kaufmännischen Jahr von 360 Tagen, mit 365 Tagen fallen die Werte etwas höher aus. Die Faustformel Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) liegt knapp darunter. Für Ihren Kunden heißt das: Solange sein Kontokorrentkredit weniger kostet, lohnt es sich, den Kredit zu nutzen und Skonto zu ziehen. Für Sie als Anbieter ist Skonto entsprechend teuer. Bieten Sie es an, wenn ein schneller Zahlungseingang Ihnen viel wert ist, und rechnen Sie es vorher in den Preis ein. Für gängige Bedingungen ergibt sich:

Wie kalkulieren Sie Skonto in den Angebotspreis ein?

Wenn Sie Skonto anbieten, muss Ihr Preis es vorher tragen. Sonst zahlt der schnelle Kunde den Skontobetrag aus Ihrem Gewinn. Die IHK Darmstadt zeigt dafür ein Kalkulationsschema. Auf 100,00 € Selbstkosten kommen 25,00 € Gewinnaufschlag, das ergibt 125,00 € Barverkaufspreis. Diesen Betrag soll der Kunde nach Abzug von 3 % Skonto noch zahlen. Deshalb entspricht er 97 % des Zielverkaufspreises, und das Skonto wird vom höheren Preis gerechnet, also im Hundert. Mit dieser Methode rechnen Sie, wie die IHK schreibt, eventuell geforderte Nachlässe von Kunden bereits ein. Das Schema im Überblick:

Skonto oder Rabatt: Was passt besser ins Angebot?

Ein Rabatt senkt den Preis, sobald der Kunde die Bedingung beim Vertragsschluss erfüllt, etwa eine Mindestmenge. Er steht deshalb als eigene Zeile in der Preistabelle, und die Umsatzsteuer wird gleich auf den reduzierten Betrag berechnet. Skonto ist dagegen eine Zahlungsbedingung. Der Preis im Angebot bleibt voll, und erst die Zahlung entscheidet, ob der Abzug gilt. Wählen Sie Skonto, wenn Sie schneller an Ihr Geld kommen wollen, und einen Rabatt, wenn Sie Menge, Treue oder einen Folgeauftrag belohnen möchten. Wie Sie einen Rabatt berechnen und ausweisen, zeigt der Rabatt-Rechner. Auf der Rechnung wird der Unterschied so sichtbar:

Wie wirkt sich Skonto auf die Umsatzsteuer aus?

Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt, also nach allem, was den Wert der Gegenleistung bildet, die Sie vom Kunden für die Leistung erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 Abs. 1 UStG). Zieht der Kunde Skonto ab, erhalten Sie weniger, und die Bemessungsgrundlage ändert sich. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigen Sie dann den geschuldeten Steuerbetrag. Ist Ihr Kunde Unternehmer, berichtigt er seinen Vorsteuerabzug. Beide Berichtigungen gehören in den Besteuerungszeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Ein Beispiel mit dem Regelsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG:

Wie schreiben Sie Skonto ins Angebot, brutto oder netto?

Skonto gehört in die Zahlungsbedingungen unter dem Gesamtbetrag, nicht als Abzug in die Preistabelle. Der Angebotspreis bleibt der volle Preis, denn ob der Kunde Skonto zieht, entscheidet sich erst bei der Zahlung. Gegenüber Verbrauchern müssen Sie nach § 3 Abs. 1 PAngV den Gesamtpreis angeben, also den Preis einschließlich Umsatzsteuer (§ 2 Nr. 3 PAngV). Im Angebot an Privatkunden steht deshalb der Bruttopreis, und das Skonto bezieht sich auf diesen Betrag. Geschäftskunden erhalten meist Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer, weil sie die Steuer als Vorsteuer abziehen können (§ 15 Abs. 1 UStG). Schreiben Sie dann dazu, dass sich das Skonto auf den Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer bezieht. So bauen Sie den Abschnitt auf:

Wie übernehmen Sie den Betrag in ein Angebot?

Der letzte Schritt ist, den Betrag in ein Angebot zu übernehmen. Tragen Sie die Positionen zum vollen Preis ein, prüfen Sie, ob Ihre Kalkulation das Skonto bereits trägt, und setzen Sie die Skontoklausel unter den Gesamtbetrag. Die Preistabelle in Proposal Expert berechnet MwSt und Summen, auch die MwSt je Position. Im kostenlosen Plan erstellen Sie drei Angebote und nutzen drei digitale Unterschriften pro Monat.

Häufige Fragen

Wie berechne ich 2 % Skonto?

Multiplizieren Sie den Rechnungsbetrag mit 0,02, dann haben Sie den Skontobetrag. Mit dem Faktor 0,98 erhalten Sie direkt den Zahlbetrag. Aus einer Rechnung über 595,00 € werden so 11,90 € Skonto und 583,10 € Zahlbetrag.

Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag berechnet?

In der Regel vom Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer, denn diesen Betrag überweist der Kunde. Bei einem Prozentsatz ist das Ergebnis dasselbe: 2 % vom Bruttobetrag sind 2 % vom Nettobetrag plus 2 % der Umsatzsteuer. Legen Sie die Basis trotzdem in der Klausel fest, damit niemand nachrechnen muss.

Darf der Kunde Skonto auch nach Ablauf der Frist abziehen?

Nach einer Klausel wie „14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto“ nicht, denn der Abzug ist an die Zahlung innerhalb der Skontofrist geknüpft. Zahlt der Kunde später und zieht trotzdem Skonto ab, bleibt der Differenzbetrag offen, und Sie können ihn nachfordern. Legen Sie in der Klausel fest, ob der Zahlungseingang auf Ihrem Konto oder die Überweisung zählt.

Gibt es Skonto auch für Privatkunden?

Ja, Sie können Skonto jedem Kunden anbieten. Gegenüber Verbrauchern nennen Sie im Angebot den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 PAngV), und das Skonto bezieht sich auf diesen Betrag. Einen Vorsteuerabzug, den er berichtigen müsste, hat der Privatkunde nicht. Ihre eigene Umsatzsteuer berichtigen Sie trotzdem nach § 17 Abs. 1 UStG.

Was passiert, wenn der Kunde auch nach 30 Tagen nicht zahlt?

Dann ist das Zahlungsziel verstrichen, und es geht um Verzug. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Während des Verzugs ist die Geldschuld zu verzinsen, mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Entgeltforderungen aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sind es neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).

Quellen

  1. § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage
  2. § 10 UStG, Bemessungsgrundlage
  3. § 12 UStG, Steuersätze
  4. § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
  5. § 15 UStG, Vorsteuerabzug
  6. IHK Frankfurt am Main, Rechnungen: Pflichtangaben in der Rechnung (Skonto nach Abschnitt 14.5 Abs. 19 UStAE)
  7. IHK Darmstadt, Kalkulieren und mit Kennziffern überwachen (Kalkulationsschema mit Skonto)
  8. § 271a BGB, Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
  9. § 286 BGB, Verzug des Schuldners
  10. § 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
  11. § 3 PAngV, Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
  12. § 2 PAngV, Begriffsbestimmungen

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